Umgang mit Dialern

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Uwe
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Umgang mit Dialern

Beitrag von Uwe »

Umgang mit Dialern

Wer mit einer Wählverbindung (z.B. Modem oder ISDN) ins Internet geht, kennt u.U. das Problem (Besitzer von DSL oder Standleitungen können diesen Artikel übergehen):
Eine Seite wird aufgerufen, ein Fenster geht auf und bittet um Installation eines Programmes. Das wäre noch die faireste Methode, aber oftmals kommt noch nicht einmal diese Meldung und eine Software wird ohne Zutun des Anwenders installiert.
Meistens steckt dahinter ein Dialer, der über eine andere Anwahlnummer den PC-Benutzer dazu bringen sollen, bei jeder Internet-Einwahl eine teure Mehrwertdienstenummer, besser bekannt als 0190-Nummer, zu benutzen. Und jeder weiss, was sich hinter diesen Nummern verbirgt: Hohe Verbindungskosten!
Nun, man kann im Vorfeld mehrere Dinge tun, diesem entgegenzuwirken:
  • Antidialer-Software
  • DSL oder Standleitung beantragen
  • Die betreffenden Rufnummern vom Telefonanbieter sperren lassen ("seriöse" Nummern sind dann aber ebenfalls nicht mehr erreichbar!)


Da in der Vergangenheit die Rechtstreitigkeiten stark zugenommen hatten, gibt es nun seit September 2003 endlich ein neues Gesetz, welches schwarze Schafe unter den Besitzern dieser Nummern das Leben schwer machen soll.
Dieser Artikel will nun all denjenigen helfen, die einen Dialer auf Ihrem Rechner vermuten, bzw. entdeckt haben oder, was weit aus schlimmer ist, bereits eine hohe Telefonrechnung bekommen haben.

Neben dem nun neuen Gesetz, wurde ein Register eingeführt, bei dem jeder Dailer per Gesetz eingetragen werden muss. Aber auch registerte Dialer müssen noch weitere Kriterien erfüllen. Hat man also einen Dailer erwischt, so muss dieser im Register eingetragen und die im Gesetz beschriebenen Kriterien erfüllen. Alle anderen Verbindungskosten darf der Benutzer sofort unberücksichtigt lassen und kann diese von der Telefonrechnung abziehen, bzw. (z.B. durch Lastschriftverfahren) bereits bezahlte Beträge zurückfordern (Beides immer entsprechend begründen!).

Kriterien, die gesetzeskonforme Dialer erfüllen müssen:
  • Der Dialer muss Minuten- oder Einwahlkosten gut lesbar angeben.
  • Änderungen des Preises während der Verbindung sind spätestens drei Sekunden vor der "Entgeltpflichtigkeit" anzugeben.
  • Zeitabhängige Verbindungen müssen nach einer Stunde getrennt werden.
  • Der Preis darf maximal 2 Euro pro Minute betragen, abgerechnet im maximal 60 Sekunden-Takt.
  • Zeitunabhängige Tarife, die bei der Einwahl fällig werden, dürfen maximal 30 Euro betragen.
  • Der Download des Dialers muss vom Benutzer klar erkennbar sein. Dazu muss ein Fenster mit dem Installationswunsch erscheinen!
  • Der Nutzer muss Installation, Aktivierung und Verbindungsherstellung explizit bestätigen. Ein einfaches Klicken auf "Weiter" oder "OK" reicht meistens nicht aus!
  • Im Einzelfall obliegt es auch einem Gericht, die Konformität des Dialers genauer zu definieren!


Der Link zum Dialer-Register:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (kurz RegTP)
Diese Site stellt keine Gültigkeit der registierten Dialer dar, d.h. hier registrierte Dialer werden nicht überprüft, sondern das Register dient eher der Ermittlung des Absenders/Herstellers. Die oben genannten Kriterien können auch von den hier registrierten Dialern nicht erfüllt werden!

Nachdem bei der RegTP anfänglich lange Zeit nur eine handvoll Dialer registriert waren, sind es jetzt weit über 650.000 Programme!

Massnahmen bei Dialerbefall:
Zunächst mal ruhig durchatmen, den Dialer beenden, bzw. bei hartnäckiger Software den Telefonstecker ziehen (ernst gemeint!).
Unter der Rufnummer 01805-DIALER (also 01805-342537) wurde auch eine Hotline eingerichtet, unter der man Hilfe zur weiteren Vorgehensweise erhält. Kurz zusammengefasst sollte man aber folgendes vorab erledigen:
  • Herkunft des Dialers ermitteln (Link zum RegTP-Register benutzen), bzw. festhalten, wenn der Dialer im Register nicht gefunden werden kann.
  • Möglichst von jeder Station des Dialers (Also Installation, Aufruf, laufender Betrieb, etc.) Beweise festhalten. Darunter fällt auch die Seite, von der man vermutlich den Dialer erhalten hat. Ab besten sind immer noch Screenshots, aber auch die Programmteile des Installationsprogrammes oder des Dialers selber sollte man, sofern noch vorhanden und möglich, sichern (z.B. auf eine CD brennen).
  • Den Dialer wenn möglich auf die Gesetzgültigkeit prüfen (siehe Liste oben)
  • Alle mittels des Dialers vorhandenen Verbindungszeiten festhalten (das ist meistens das schwerste, da man dieses ja oft erst mit der ersten erhöhten Telefonrechnung bemerkt).
  • Die auf der Telefonrechnung der Telefongesellschaft aufgeführten Dailer-Kosten zunächst nicht überweisen, bzw. bei Lastschriftverfahren wieder mittels Frist zurückfordern. Achtung: Die Telefongesellschaft darf hierauf den Telefonanschluss nicht sperren oder kündigen, man sollte aber schon zur Begründung möglichst Beweise beifügen!
Folgen für den Dialer-Hersteller:
Ist der Urheber eines illegalen Dialers ermittelt, sollte man Klage gegen diesen einreichen. Ist dieses auch der RegTP bekannt, so wird diese Behörde ebenfalls tätig. Auch wenn der "eigentliche" Besitzer im Ausland sitzt, so ist die Rufnummer immer noch in Deutschland registriert! Zwar kann man dann hier rechtlich gesehen nur den "Mittelsmann" verklagen, aber das hilft ja auch schon ein Stück weiter. Nun, wer wann wie verklagt wird, kann ein Rechtsanwalt besser beurteilen und obliegt ja auch nach Stellen einer Anzeige der Staatsanwaltschaft.
Nun, der Entzug der Rufnummer ist dann noch die härteste Strafe für den Verbreiter des Dialers. Der geschädigte Anwender ist dann auch von den Verbindungskosten befreit.

Aber kann man überhaupt sofort klagen? Auch wenn man eindeutige Beweise über einen illegalen Dialer beisammen hat?
Zunächst sollte man sich mit dem Hersteller des Dialers in Verbindung setzen und um Klärung des Sachverhaltes bitten. Dabei unbedingt eine angemessene Frist zum Antworten setzen, ansonsten kann der Schuss nach hinten losgehen! Auch eine Mitteilung an die RegTP, bzw. einem Anruf bei dessen Hotline sollte man erledigen.
Das somit angestossene Verfahren kann also recht langwierig sein. Und bis zu einem Verfahren und dessen Ende (=Urteil) können so schnell mehrere Monate bis Jahre ins Land gehen. Starke und viele Nerven sowie Geduld und Geld wären dann aufzubringen.

Fazit:
Nicht gleich in Panik verfallen, wenn sich ein Dialer auf dem heimischen (oder Firmen-)PC breit gemacht hat.
Zunächst mal Stück für Stück recherchieren, o.g. Tipps, Links und Telefonnummer befolgen und der Telefongesellschaft ebenfalls die Zahlung vorenthalten (Diese muss ja schliesslich auch den Besitzer der Mehrwertdienstenummer auf der Rechnung angeben, spätestens nach Anforderung mitteilen!).
Das neue Gesetz schützt den Anwender in weiten Teilen, aber auch die Dialer-Hersteller sind immer gewitzter in der Ausnutzung von Gesetzeslücken.
Im Zweifelsfalle immer einen Rechtsanwalt hinzuziehen, denn ohne Rechtsbeistand gibt es immer noch genug Hürden, auch bei scheinbar eindeutigen Beweisen, zu seinem Recht zu kommen.

In diesem Sinne, lasst euch nicht unterkriegen.
Gruß Uwe
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Siggi
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Beitrag von Siggi »

Die meisten Dialer legen ein Icon ab.
Einfach den Namen merken, dann auf Start , Suchen und die ersten Buchstaben oder Ziffern des Icons bzw. Dialers eingeben. Sehr hohe Trefferquote
Oder im Windoofs System den Ordner Dialer bzw. Webdialer öffnen.
Suchen nach Dialer, Webdialer oder was ich auch schon hatte: Diler- Webdiler, sogar als Dealer waren sie schon im System
Oder DSL benutzen

Gruß:
Siggi
Wenn man eine Windows CD rückwärts abspielt hört man satanische Verse!
Spielt man sie richtig auf, dann hat man das Teufelszeug auf dem Rechner!!
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