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Verfasst: Do 06 Jul, 2006 20:47
von Timo
EU: Strafe gegen Microsoft unausweichlich
http://futurezone.orf.at/it/stories/120789/ hat geschrieben:EU: Strafe gegen Microsoft unausweichlich
Laut EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ist eine tägliche Geldstrafe von bis zu zwei Millionen Euro wegen Verletzung des EU-Kartellrechts gegen Microsoft unvermeidlich: "Ich kann mir keinen anderen Weg vorstellen." Die Entscheidung sei für kommende Woche geplant.
Der US-Konzern verstoße gegen kartellrechtliche Vorschriften, so Kroes am Donnerstag in Berlin.
Kein EU-Staat sei gegen einen solchen Schritt.

Die EU-Kommission wirft Microsoft vor, mit seinem De-facto-Monopol bei dem Betriebssystem Windows Konkurrenten zu behindern.

Bis zu zwei Mio. Euro pro Tag
Brüssel hatte vor gut zwei Jahren gegen den Konzern eine Geldbuße von 497 Millionen Euro verhängt. Wegen der Nicht-Erfüllung der ebenfalls verhängten Auflagen, der Konkurrenz mehr Informationen zu Windows zur Verfügung zu stellen, droht nun zusätzlich ein Strafgeld von bis zu zwei Millionen Euro täglich, rückwirkend ab 15. Dezember 2005.

Entscheidung am Montag
Über die Höhe der Buße soll am Montag in Brüssel beraten werden. "Es ist auf der Agenda", so Kroes. Dabei könnte es sich um einen dreistelligen Millionenbetrag handeln.

Endgültig entscheiden will die EU-Kommission am kommenden Mittwoch oder am 19. Juli.
http://futurezone.orf.at/it/stories/120789/ hat geschrieben:EU: Microsoft behindert Konkurrenz
Der Konzern habe seinen Konkurrenten weiterhin nicht genügend technische Informationen über Windows zur Verfügung gestellt, Programme anderer Software-Hersteller könnten auf Windows daher nicht so reibungslos laufen wie Microsofts eigene Programme, so die EU.
http://futurezone.orf.at/it/stories/120789/ hat geschrieben:Gefährdung des geistigen Eigentums?
Microsoft hält der EU-Exekutive dagegen vor, sie wolle mit den 2004 verhängten Sanktionen das gesetzlich geschützte geistige Eigentum des Unternehmens gefährden.

Das Unternehmen hat nach eigener Einschätzung der Konkurrenz ausreichend Informationen bereitgestellt.

Das Unternehmen arbeite weiter daran, die geforderten technischen Informationen über seine Programme zu liefern. Die letzten noch ausstehenden Informationen sollen am 18. Juli geliefert werden.
Weiteres könnt ihr auf futurezone.orf.at lesen.

Gruß Timo

Verfasst: Do 06 Jul, 2006 20:52
von Timo
Ich finde, dass Microsoft der EU schon genug Desintresse gezeigt hat, seit 2004 durch Nichteinhaltung der Forderungen und die Strafe auch gerechtfertigt ist.

Eine so hohe Strafe kann den Betriebssystem-Markt ganz schön umkrempeln. Mal sehen, was Microsoft dann macht. Kommt das LINUX zugute?

Gruß Timo

Microsoft droht Rekord-Bußgeld der EU von nun drei Mio Dolla

Verfasst: Di 11 Jul, 2006 14:51
von Timo
Microsoft droht Rekord-Bußgeld der EU von nun drei Mio Dollar täglich
news.thgweb.de hat geschrieben:Microsoft droht Rekord-Bußgeld der EU von nun drei Mio Dollar täglich

Uwe Kauss
11. Juli 2006 09:58

Einem Bericht der Finacial Times zufolge könnte die EU-Wettbewerbskommission die Strafe gegen Microsoft auf nun drei Millionen Dollar täglich erhöhen.

Bislang hatte die Kommission eine Strafe von zwei Millionen Dollar pro Tag geplant - laut der britischen Wirtschaftszeitung sollen es nun drei Millionen werden. Gründe nannte das Blatt nicht, das sich auf "mit dem Fall vertraute Kreise" beruft. Die Strafe summiert sich auf rund 600 Millionen Euro. Die EU-Kommission selbst hat den Zeitungsbericht nicht kommentiert.

EU-Kommission: Microsoft muss 280,5 Millionen Euro Strafe za

Verfasst: Do 13 Jul, 2006 00:50
von Timo
news.thgweb.de hat geschrieben:EU-Kommission: Microsoft muss 280,5 Millionen Euro Strafe zahlen
Michael Thieroff
12. Juli 2006 12:25
Die EU-Kommission hat gegen den Softwarekonzern Microsoft eine neue Strafe von 280,5 Millionen Euro verhängt.

Microsoft soll so dafür bestraft werden, dass es immer noch nicht ausreichende Informationen für Wettbewerber über das Betriebssystem Windows veröffentlicht hat, so die EU-Kommission. Die Kommission drohte ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von drei Millionen Euro ab 31. Juli an, falls Microsoft bis dahin den Auflagen der EU nicht nachkommt.

Die neue Strafe entspricht einem Satz von 1,5 Millionen Euro pro Werktag seit dem 16. Dezember 2005. Dies ist das erste Mal seit der Gründung der EU vor 49 Jahren, dass ein Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der EU verurteilt wird.

Vor zwei Jahren hatte die EU bereits ein Bußgeld von 497 Millionen Euro verhängt. Microsoft hat bisher argumentiert, es sei allen Aufforderungen der Kommission nachgekommen.

"Microsoft hat auch nicht annähernd genaue und detaillierte Daten vorgelegt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hingegen. Die Kommission habe "Zurückhaltung" bei der Festsetzung der hohen Strafe walten lassen, sagte sie. Microsoft hätte die Strafe durch rechtzeitiges Handeln abwenden können. Microsoft hat angekündigt, in wenigen Tagen neue ergänzende Dokumente vorzulegen.
Desweiteren habe ich auf N-Joy gehört, dass Microsoft natürlich Einspruch bei Gericht einlegt. War von Microsoft auch nicht anders zu erwarten.

Interesant würde ich es finden, wenn statt der 3 Mio. Dollar ein Verkaufs-Stop der besagten Produkte ausgesprochen würde. Damit würde ganz von allein wieder ein Wettbewerb aufkommen, den Verkauf erst wieder starten, wenn die Software und Spiele bei 50% angelangt sind. Ab da hätte Microsoft es recht schwer, wieder Fuss zu fassen. Wartet ab, wenn Microsoft nicht einlenkt, dann kommt das auch noch. Ab da wird die Welt sehen, was die EU für wirtschaftliche Macht hat.

Gruß Timo

EU-Strafe: Microsoft will partout nicht zahlen

Verfasst: Do 13 Jul, 2006 11:35
von Timo
EU-Strafe: Microsoft will partout nicht zahlen

Microsoft hält eine Strafe für nicht angemessen bzw. die Summe für nicht angemessen.

Desweiteren will Microsoft jetzt alles daran setzen, den EU-Auflagen gerecht zu werden (wieder einmal). Am 18.07.2006 will Microsoft ein weiteres Dokument veröffentlichen (ist das ein Eingeständnis?).

Weiteres könnt ihr hier lesen.

Gruß Timo

P.S.: Wenn ihr Infos dazu findet, die etwas ergänzen oder sogar im Widerspruch stehen, postet es bitte hier. Damit es hier trotz meiner Kommentare objektiv bleibt.

Verfasst: Do 13 Jul, 2006 11:41
von Timo
europa.eu.int hat geschrieben:Kommission schließt Untersuchung gegen Microsoft mit Abhilfemaßnahmen und Geldbuße ab

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Reference: IP/04/382 Date: 24/03/2004

Brüssel, den 24. März 2004

Kommission schließt Untersuchung gegen Microsoft mit Abhilfemaßnahmen und Geldbuße ab

Die Europäische Kommission kam nach fünfjährigen Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Microsoft Corporation durch Ausdehnung ihres Quasi-Monopols bei Betriebssystemen für PCs auf den Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver(1) und den Markt für Medienabspielprogramme(2) gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Da das rechtswidrige Verhalten nach wie vor andauert, hat die Kommission angeordnet, dass Microsoft innerhalb von 120 Tagen die Schnittstellen offen legen muss(3), die die Wettbewerber benötigen, damit ihre Produkte mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows „kommunizieren" können. Außerdem verlangt die Kommission, dass Microsoft innerhalb von 90 Tagen PC-Herstellern (bzw. Endnutzern) die Möglichkeit gibt, das Windows-Betriebssystem auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. Außerdem wird gegen Microsoft eine Geldbuße in Höhe von 497 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner Marktmacht in der EU verhängt.

„Beherrschende Unternehmen haben eine besondere Verantwortung, die sie zu einem Geschäftsgebaren verpflichtet, das echten Wettbewerb zulässt und nicht verbraucher- und innovationsfeindlich ist" erklärte der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Mario Monti. „Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass auf den betroffenen Märkten wieder ein fairer Wettbewerb stattfinden kann, und stellt klare Spielregeln für das künftige Verhalten eines Unternehmens in einer derart beherrschenden Stellung auf," so Monti.

Nach über fünfjährigen gewissenhaften und umfangreichen Nachforschungen und der Übermittlung von drei Mitteilungen von Beschwerdepunkten(4) hat die Kommission heute eine Entscheidung getroffen, in der sie zu dem Schluss kommt, dass das US-amerikanische Software-Unternehmen Microsoft Corporation wegen Missbrauchs seines Quasi-Monopols(5) (Artikel 82 EG-Vertrag) bei PC-Betriebssystemen gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.

Microsoft missbrauchte seine Marktmacht, indem es bewusstdie Dialogfähigkeit zwischen dem Windows Betriebssystem für PCs und nicht von Microsoft stammenden Arbeitsgruppenservern einschränkte. Microsoft missbarauchte seine Marktmacht beim PC Betriebssystem darüber hinaus, indem es seinen keinesweges konkurrenzlosen Windows Media Players (WMP) an das allgegenwärtige Windows-Betriebssystem koppelte.

Durch dieses widerrechtliche Verhalten konnte sich Microsoft eine beherrschende Stellung bei Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver dem Herzstück eines unternehmensinternen IT-Netzes sichern, wobei die Gefahr besteht, dass der Wettbewerb auf diesem Markt insgesamt ausgeschaltet wird. Außerdem wurde durch Microsofts Verhalten auch der Wettbewerb bei multimedialer Abspielsoftware erheblich geschwächt.

Dieses fortwährende missbräuchliche Verhalten bremst die Innovationsbereitschaft und geht zu Lasten des Wettbewerbs und der Verbraucher, die dadurch letztlich weniger Auswahl haben und höhere Preise zahlen müssen.

Wegen dieser äußerst gravierenden Missbrauchshandlungen über einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren hat die Kommission eine Geldbuße von 497.2 Mio. EUR verhängt.

Abhilfemaßnahmen

Um wieder faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, hat die Kommission folgende Abhilfemaßnahmen angeordert:

Was die Interoperabilität betrifft, so muss Microsoft binnen 120 Tagen die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows-PCs und Servern kommunizieren können. Konkurrierende Anbieter können so Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver entwickeln, die auf dem Markt konkurrenzfähig sind. Die offen gelegten Informationen müssen aktualisiert werden, sobald Microsoft neue Versionen der jeweiligen Produkte auf den Markt bringt.

Sollten die Schnittstelleninformationen im EWR(6) durch geistige Eigentumsrechte geschützt sein, hätte Microsoft Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Anordnung betrifft lediglich alle Unterlagen, die Aufschluss über die Schnittstellen geben, nicht aber den Windows-Quellcode, da dessen Kenntnis für die Entwicklung miteinander funktionsfähiger Produkte nicht erforderlich ist.

- Wa die Kopplungspraxis betrifft, so muss Microsoft binnen 90 Tagen den PC- Herstellern als Alternative eine Version des PC-Betriebssystems Windows ohne WMP anbieten. Die Entkopplungsmaßnahme bedeutet jedoch nicht, dass die Verbraucher PC und Betriebssystem ohne Abspielsoftware erhalten. Die meisten Kunden kaufen einen PC von einem Hersteller, der für sie bereits ein Betriebssystem zusammen mit einer Abspielsoftware auf dem PC installiert hat. Die Abhilfemaßnahme der Kommission führt lediglich dazu, dass sich in der Zusamenstellung dieser Pakete die Kundenwünsche und nicht das Diktat von Microsoft widerspiegeln.

Microsoft behält nach wie vor das Recht, sein Windows-Betriebssystem für Client PCs zusammen mit WMP anzubieten. Allerdings muss sich Microsoft jeglicher technischer, geschäftlicher oder vertraglicher Praktiken enthalten, die die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der entkoppelten Version mindern würden.

Vor allem dürfen PC-Herstellern keine Rabatte unter der Bedingung eingeräumt werden, dass sie Windows zusammen mit WMP erwerben.

Nach Ansicht der Kommission sind die Abhilfemaßnahmen verhältnismäßig und geeignet, die Verstöße gegen das EG-Kartellrecht zu unterbinden; außerdem werden damit klare Spielregeln für das künftige Verhalten des Unternehmens aufgestellt.

Um sicherzustellen, dass der Entscheidung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen Folge geleistet wird, wird die Kommission einen Bevollmächtigten ernennen, der unter anderem darüber wachen wird, dass die von Microsoft offen gelegten Schnittstelleninformationen vollständig und korrekt und die beiden Versionen von der Leistungsfähigkeit her ebenbürtig sind.

Gegenstand der Untersuchungen

Im Dezember 1998 beanstandete Sun Microsystems, ein weiteres US-amerikanisches Unternehmen, dass Microsoft geweigert habe, Schnittstelleninformationen offenzulegen, die das Unternehmen benötigt, um Produkte entwicklen zu können, die mit dem allgegenwärtigen Windows-Betriebssystem für Client PCs „kommunizieren" können. Dies wäre jedoch die Voraussetzung, um bei Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver voll konkurrenzfähig zu sein.

Die Kommission stellte im Zuge ihrer Ermittlungen fest, dass Sun nicht das einzige Unternehmen ist, dem diese Informationen verweigert wurden, und dass deren Vorenthaltung Teil einer breiter angelegten Strategie von Microsoft ist, mit der Wettbewerber vom Markt verdrängt werden sollen.

Durch dieses Geschäftsgebaren wurde der unter anderen über Aspekte wie Zuverlässigkeit, Sicherheit und Geschwindigkeit ausgetragene Wettbewerb zweitrangig und Microsofts Stellung auf dem Server-Markt zementiert. Eine überwältigende Mehrheit der Kunden erklärte daraufhin gegenüber der Kommission, dass durch die Vorenthaltung der Schnittstelleninformationen ihre Wahl künstlich zugunsten der Server-Produkte von Microsoft beeinflusst werde. Von Microsoft selbst vorgelegte Umfrageergebnisse bestätigten den Zusammenhang zwischen dem Interoperabilitätsvorteil, den sich Microsoft vorbehält, und seinen wachsenden Marktanteilen.

Im Jahr 2000 weitete die Kommission von sich aus ihre Untersuchungen aus und prüfte auch die Auswirkungen der Kopplung des Windows Media Player von Microsoft mit dessen PC-Betriebssystem Windows 2000.

Das Ergebnis dieser Prüfung war, dass die plötzliche Omnipräsenz von WMP als Folge der Kopplung mit dem Windows-Betriebssystem für Client PCs den Anreiz für Produktionsfirmen aus der Medienbranche, vor allem der Musik- und Filmbranche, aber auch für Softwarehäuser und Inhalteanbieter, ihre Produktionen für andere Abspielprogramme auszulegen, künstlich verringert.

Microsoft hat mit der Kopplung seiner Abspielsoftware somit eine Schwächung der Wettbewerber auf diesem Markt und eine Verringerung des Angebots bewirkt, da Konkurrenzprodukte dadurch weder preis- noch qualitätsbedingt benachteiligt werden.

Die zur Verfügung stehenden Daten zeigen einen eindeutigen Trend hin zu WMP und zur Windows-Medientechnologie. Ohne das Einschreiten der Kommission steht zu erwarten, dass sich durch die Kopplung von WMP mit Windows die Balance auf dem Markt endgültig zugunsten von Microsoft verschiebt. Damit könnte Microsoft auch benachbarte Märkte im Bereich der digitalen Medien kontrollieren (z.B. den Markt für Kodierungstechnik, für Software zur Übertragung von Musik über das Internet oder zur Verwaltung von digitalen Rechten usw.).

Ganz allgemein hegt die Kommission die Befürchtung, dass Microsofts Kopplungspraxis bei WMP nur ein Beispiel für eine größer angelegte Unternehmensstategie ist, die dazu führt, dass aufgrund des De-facto-Monopols von Microsoft bei Betriebssystemen für PCs in allen Technologiebreichen, die für Microsoft künftig von Interesse sein und mit Windows gekoppelt werden können, Innovationen gebremst und die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher eingeschränkt werden.

Anmerkung an die Herausgeber

Die Europäische Kommission sorgt bei wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen von Unternehmen und Mißbrauch von beherrschenden Stellungen für die Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln für die gesamte Europäische Union, wenn dadurch der grenzüberschreitende Handel und der Wettbewerb beeinträchtigt werden.

Die Kommission ist befugt, Unternehmen zu einer Änderung ihres Verhalten zu zwingen und bei Verstößen gegen kartellrechtliche Vorschriften Geldbußen von bis zu 10% ihres weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen.

Gegen die Entscheidungen der Kommission kann beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg Widerspruch eingelegt werden.

(1) Betriebssysteme, die auf Zentralrechnern laufen und Büroangestellte an jedem Platz der Welt bei ihrer täglichen Arbeit mit bestimmten Diensten (z.B. gemeinsame Nutzung von Dateien und Druckern, Sicherheitsverwaltung oder Verwaltung von Benutzerkennungen) versorgen.

(2) Softwareprogramme, die Audio- und Videoinhalte über das Internet wiedergeben können.

(3) Dies betrifft nicht den Windows-Quellcode, dessen Offenlegung für die Entwicklung von Produkten, die miteinander kommunizieren können, nicht nötig ist. Die Schnittstellen sind die Ansatzpunkte rund um den Quellcode, mit deren Hilfe ein Produkt mit einem anderen kommunizieren kann.

(4) Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der die Kommission dem bzw. den betroffenen Unternehmen gegenüber erläutert, was sie ihnen zur Last legt oder welche Bedenken sie hegt, wird das formale Prüfverfahren eingeleitet.

(5) Weltweit laufen über 95 % aller PCs mit einem Microsoft-Betriebssystem.

(6) Die Europäische Union plus Norwegen, Island und Liechtenstein.
europa.eu.int hat geschrieben:Wettbewerb: Kommission verhängt am 12. Juli 2006 Zwangsgeld gegen Microsoft - FAQ

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Reference: MEMO/06/277 Date: 12/07/2006

Brüssel, den 12. Juli 2006

Wettbewerb: Kommission verhängt am 12. Juli 2006 Zwangsgeld gegen Microsoft - FAQ
(siehe auch IP/06/979)

Was soll Microsoft ändern?

Die Europäische Kommission hat Microsoft in ihrer Entscheidung vom März 2004 aufgefordert, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um seiner rechtswidrigen und missbräuchlichen Praxis ein Ende zu setzen (siehe IP/04/382 and MEMO/04/70). Unter anderem wurde Microsoft verpflichtet,

1) die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen zu legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows –PCs und –Servern kommunizieren können und

2) diese Informationen zu angemessenen Konditionen weiterzugeben.

Am 10. November 2005 hatte die Kommission in einer Entscheidung gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung 1/2003 angedroht, dass im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bis zum 15. Dezember 2005 ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR täglich gegen Microsoft verhängt werde. Gemäß Artikel 24 der Verordnung 1/2003 ist die Kommission befugt, Zwangsgelder zu verhängen, die 5% des in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten durchschnittlichen Tagesumsatzes für jeden Tag des Verzugs nicht überschreiten, um Unternehmen zu zwingen, die in einer vorausgegangenen Kartellentscheidung der Kommission festgestellten Verstöße gegen die kartellrechtlichen Bestimmungen des EG-Vertrags abzustellen.

Warum hat die Kommission das Zwangsgeld lediglich wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Vorlage vollständiger Interoperabilitätsangaben erhoben und nicht wegen der Konditionen, zu denen diese Informationen offen gelegt werden (d.h. nur wegen Nichteinhaltung der ersten und nicht der zweiten in der Entscheidung vom 10. November 2005 festgelegten Auflage)?

Was die Bereitstellung von Informationen zu angemessenen Konditionen anbetrifft, so hat Microsoft angekündigt, die Lizenzgebühren für seine Protokolle zu überprüfen, sobald die aktualisierte technische Dokumentation vorliegt. Inwieweit die Informationen zur Interoperabilität tatsächlich einen gewissen Innovationsgrad aufweisen und die von Microsoft geforderten Lizenzgebühren daher berechtigt sind, kann erst abschließend bewertet werden, wenn Microsoft die vollständige technische Dokumentation mit präzisen Schnittstellenangaben geliefert hat.

Warum legt die Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 1,5 Mio. EUR pro Tag fest?

Von beiden in der Entscheidung nach Artikel 24 Absatz 1 auferlegten Bedingungen ist vor allem die Bereitstellung vollständiger und präziser Interoperabilitätsangaben für die Entwicklung von kompatiblen Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver von entscheidender Bedeutung. Da Microsoft diese Auflage nicht erfüllte, sind seine Abhilfemaßnahmen unwirksam. Die Kommission gelangte daher zu der Auffassung, dass die Nichterfüllung dieser Auflage zum derzeitigen Zeitpunkt zur Erhebung eines Großteils des in der Entscheidung gemäß Artikel 24 Absatz 1 vom 10. November 2005 festgelegten Zwangsgeldes berechtigt.

Warum hat die Kommission ihrer Entscheidung zu jetzigen Zeitpunkt erlassen, obwohl Microsoft bereits die Überarbeitung seiner technischen Dokumentation veranlasst hat?

Microsoft hätte die in der Entscheidung vom März 2004 festgelegten Auflagen erfüllen und die entsprechenden technischen Unterlagen bis zum Juni 2004 vorlegen müssen. Da Microsoft diesen Verpflichtungen bis zum 20. Juni nicht nachgekommen ist, hat die Kommission beschlossen ein Zwangsgeld, gegen Microsoft verhängen.

Da die Auflagen auch zwei Jahre nach der Entscheidung noch nicht erfüllt sind, sah sich die Kommission gezwungen, durch formale Maßnahmen die Einhaltung der Verpflichtungen durchzusetzen. Wenn die überarbeiteten Dokumentationen, die Microsoft vorlegt, präzise und vollständige Informationen enthält, werden ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Zwangsgelder erhoben. Dies wäre zweifellos die beste Lösung. Falls Microsoft jedoch weiterhin die Auflagen der Entscheidung vom März 2004 nicht erfüllt, könnte das tägliche Zwangsgeld verlängert werden.

Die Nichteinhaltung der Auflagen in einem Zeitraum von etwas mehr als sechs Monaten wird mit einem Zwangsgeld von insgesamt 280,5 Mio. EUR geahndet, für das missbräuchliche Verhalten über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren wurde in der Entscheidung vom März 2004 eine Geldbuße in Höhe von 497 Mio. EUR verhängt. Warum?

In der Entscheidung vom März 2004 wurde die Geldbuße aufgrund des früheren Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängt. Das derzeit erhobene Zwangsgeld betrifft Microsofts aktuellen Verstoß gegen eine förmliche Verpflichtung aus einer Entscheidung der Kommission und ist daher anders zu werten. Microsoft ist der mehrfachen Aufforderung der Kommission zur Einhaltung der Verpflichtungen nicht nachgekommen. Die Fortsetzung dieses Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung erhöht das Risiko, dass der wirksame Wettbewerb auf dem Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver durch Microsoft ausgeschaltet wird.

Wohin fließen die Gelder?

Zwangsgelder werden dem EU-Haushalt zugewiesen. Die Zahlungen führen jedoch nicht zu einer Erhöhung des Haushalts, sondern zu einer entsprechenden Senkung der Beiträge der Mitgliedstaaten und somit zu einer Verringerung der Steuerlast des Einzelnen.

Warum hat die Kommission eine Erhöhung des gegen Microsoft verhängten Zwangsgeldes angekündigt, wenn das Unternehmen auch weiterhin seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Die Kommission hat zu dieser Maßnahme gegriffen, da Microsoft trotz des in der Entscheidung gemäß Artikel 24 Absatz 1 angedrohten Zwangsgeldes die Auflagen nach über acht Monaten immer noch nicht erfüllt hat.

Hat die Kommission mit den US-Behörden Kontakt aufgenommen?

Die Kommission steht diesbezüglich in regelmäßigem Kontakt mit den US-Behörden.
Weiteres direkt von der EU findet ihr zu diesem Thema unter: http://www.eu-kommission.de/html/presse ... ldung=6462

Gruß Timo